^

Kleingedrucktes

Reisebedingungen

Reisebedingungen

für Reisen der Firma trekks.de, c/o Andreas Otto, Haenel-Clauß-Str. 52, 01309 Dresden, www.trekks.de

1. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Eine Stornierung oder Umbuchung der Reise durch den Reiseteilnehmer ist jederzeit möglich, die Kosten hierfür trägt der Reiseteilnehmer. Maßgeblich für die Höhe der Kosten ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei trekks.de. Wird der Reisebeginn oder eine Anschlussverbindung durch den Reiseteilnehmer verpasst oder verhindern unvollständige bzw. ungültige Reisedokumente die An- oder Weiterreise, so gilt dies als Rücktritt.

Tritt der Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, behält trekks.de den Anspruch auf Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen.

Bei Rücktritt vom Reisevertrag entsteht bis zum 120. Tag vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von 100,- €.

Bei späterem Rücktritt stellt trekks.de die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Reisepreis in Rechnung:
- ab 120. bis 95. Tag vor Reiseantritt 10%, mindestens jedoch 120,00 €
- ab 94. bis 65. Tag vor Reiseantritt 20%, mindestens jedoch 120,00 €
- ab 64. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 90% des Gesamtpreises.

Hinzu kommen jeweils die Stornogebühren externer Leistungsträger (z.B. Flug- und Fährgesellschaften, Transportunternehmen, Hotels) für die Stornierung bereits gebuchter Leistungen (z.B. von Flügen, An-/Abreise, auf Kundenwunsch gebuchte zusätzliche Übernachtungen).

Abweichend davon gilt bis auf Widerruf: Gelten für die Einreise am Reiseziel oder für die Rückreise nach Deutschland erhebliche Einschränkungen aufgrund von Covid-19, wie eine Quarantänepflicht, kann der Reiseteilnehmer die Reise bis zu einem bestimmten Datum vor Reisebeginn kostenfrei stornieren. Dieses Datum wird in der Reisebeschreibung und im Reisevertrag mitgeteilt.

Nach diesem Datum werden die oben genannten Stornogebühren fällig. Storniert der Reiseteilnehmer aus anderen Gründen, die nicht auf Covid-19-Reisebeschränkungen zurückzuführen sind, gelten unabhängig von dem oben genannten Datum die regulären Stornogebühren. Für die Stornierung von gebuchten Drittleistungen (z.B. Flug-, Bus- und Bahntickets) gelten ohne Ausnahme die Stornierungsregeln der Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft).

Der Reiseteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

3. Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Teilnehmer den besonderen, in der Reiseausschreibung genannten Anforderungen (z. B. an Gesundheit, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf) nicht entspricht. Bei einer solchen Kündigung behält trekks.de den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

4. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen vorgenannten Beispielen gleich kommen (innere Unruhen, Epidemien) so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

5. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit aller in der Reisebeschreibung angegebenen Reiseleistungen,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

6. Haftungsausschlüsse

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderungsleistung im Linienverkehr (z.B. Flug, Anreise mit Bus oder Bahn) erbracht und dem Reisenden hierfür ein Beförderungsschein ausgestellt, vermittelt der Reiseveranstalter eine Fremdleistung. Er haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Das gilt auch für Verspätungen oder die Stornierung der Leistung durch den Beförderungsdienstleister (z.B. Bahn, Busunternehmen, Fluggesellschaft).

Die Teilnahme an den Reisen von trekks.de erfolgt als selbständiger Reiseteilnehmer, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Reiseveranstalters für Leib und Leben und für die Gesundheit des Reiseteilnehmers wird ausgeschlossen. An allen Programmpunkten beteiligt sich jeder Teilnehmer auf eigene Gefahr, der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Abschluss einer geeigneten Versicherung wird empfohlen.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich und umsichtig zu handeln. Eine angemessene persönliche Tourenvorbereitung wird vorausgesetzt. Bedingt durch ungünstige Verhältnisse, schlechtes Wetter, organisatorische Schwierigkeiten etc. kann es zu Verzögerungen, Routenänderungen oder Programmumstellungen kommen. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für die planmäßige Programmdurchführung, für Naturereignisse, die Tätigkeit von Vulkanen, für Gipfelerfolge oder andere subjektiv vorgestellte Reiseerfolge.

Jeder Teilnehmer sollte Team- und Abenteuergeist mitbringen, verbunden mit der Bereitschaft auf Komfort zu verzichten und Toleranz und Geduld zu üben. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes ebenso selbst verantwortlich, wie für ausreichenden Versicherungsschutz.

7. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Botschaft oder diplomatische Vertretung. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, sich über den aktuellsten Stand der Gesundheits- und Impfvorschriften selbst zu informieren.

9. Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs während der Reise entstehen und deren Gründe in der Person des Reiseteilnehmers liegen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z. B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Teilnehmers zum Abflug oder zur vorbereiteten Trekkingtour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. Rettung, Bergung, Rücktransport, Klinik- und Hotelaufenthalt).

Stand der Reisebedingungen: 01.01.2022

Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommision stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr